| Das Arbeitsrecht
stellt die rechtliche Ordnung für das Arbeitsleben
dar. Das Arbeitsrecht ist durch eine sehr umfangreiche
und differenzierte Rechtssprechung geprägt. Häufige
Gesetzesänderungen, die von der jeweiligen politischen
Lage geprägt sind, machen die Materie immer komplexer
und komplizierter. Für den Rechtssuchenden wird
es immer schwieriger, den Überblick zu behalten
und seine Chancen einzuschätzen. Deshalb ist frühzeitiger
fachlicher Rat eines im Arbeitsrecht spezialisierten
Rechtsanwaltes notwendig, um Ihre Interessen zu wahren.
Wir beraten Sie,
in
welcher Frist Klage gegen eine Kündigung
erhoben werden kann;
wo
und wie Sie Informationen zu den behaupteten Kündigungsgründen
und zur sozialen Auswahl einholen oder
verlangen können;
welche
Chancen bestehen, eine Abfindung zu erzielen;
bei
Entwurf und Abschluss von Dienst- und Arbeitsverträgen;
bei
der Änderungen und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
(z. B. durch Kündigung und/oder
Aufhebungsvereinbaren).
Im kollektiven Arbeitsrecht,
also im Rahmen der Rechtsbeziehungen der Arbeitgeber
und ihrer Verbände zu den Gewerkschaften und Mitarbeitervertretungen,
vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer
bei
Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen;
bei
Abschluss von Betriebsvereinbarungen;
in allen
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten.
Eine besondere Spezialisierung bieten wir auf dem Gebiet
des kirchlichen Arbeitsrechts.
Staatskirchenrechtliche
Grundlage für die eigenständige
Gestaltung des Arbeitsrechts der Kirchen bildet Art.
140 Grundgesetz. Danach ordnet und verwaltet jede Religionsgesellschaft
ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der
Schranken der für alle geltenden Gesetze. Dieses
verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht schafft
den Kirchen gegenüber dem Staat einen unantastbaren
Freiheitsbereich, der das Recht gewährt, die eigenen
Angelegenheiten selbst zu regeln. Dies führt zu
einer Fülle von Besonderheiten gegenüber dem
staatlichen Arbeitsrecht.
Um
bei der Gestaltung des kirchlichen
Arbeitsrechts einen
Interessenausgleich sicherzustellen und gleichzeitig
die religiöse Dimension des kirchlichen Dienstes
zu berücksichtigen, hat sich die katholische Kirche
für den sog. Dritten Weg entschieden. Danach werden
die Arbeitsbedingungen für die einzelnen Dienstverhältnisse
durch paritätisch gesetzte Kommissionen nach kircheneigenen
Ordnungen festgelegt.
Unsere Experten:
Rechtsanwalt
Jürgen Elfes (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Rechtsanwalt
Reinhard W. Korn
Rechtsanwalt
Dieter Goertz
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