Rechtsanwälte Korn, Voigtsberger und Partner
 
 

Architekten- und Ingenieurrecht

Das Architektenvertragsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Auftraggeber. Im Architektenvertrag, der mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden kann, legen die Vertragspartner fest, welche Leistungen der Architekt erbringen soll und welche Vergütung er erhält. Dabei sind die Vorschriften des BGB und bzgl. des Honorars die Vorschriften der HOAI zu beachten.

Da nur eine prüffähige Honorarschlussrechnung zur Fälligkeit der Forderung führt, muss der Prüffähigkeit besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dies setzt fundierte Kenntnisse des Honorarrechts und der Vorschriften der HOAI voraus. Denn trotz bestehender Vertragsfreiheit zieht die HOAI mit Höchst- und Mindestsätzen für die wichtigsten Architektenleistungen bestimmte Verhandlungsgrenzen.

Im Architektenhaftpflichtrecht geht es um die Frage, ob der Architekt für Planungsfehler oder Fehler bei der Bauüberwachung haftet. Anspruchssteller ist in der Regel der Bauherr. Beteiligter an derartigen Auseinandersetzungen können neben dem Architekten die ausführenden Unternehmen und/oder Fachplaner (z. B. Statiker) sein, weil Bauschäden häufig auf mehreren Ursachen beruhen können.

Im Architektenhaftpflichtrecht spielen in der Korrespondenz mit der Berufshaftpflichtversicherung versicherungsrechtliche Fragen eine große Rolle.

Zum Architekten- und Ingenieurrecht gehören ferner das Architektenurheberrecht sowie das Architektenberufsrecht.

Wir beraten und vertreten Architekten, Ingenieure und Bauherren u. a.

bei der Vorbereitung und dem Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie Bauverträgen
bei der Prüfung von Architektenhonorarrechnungen
bei der Durchsetzung berechtigter und der Abwehr unberechtigter Honorarforderungen
bei der Durchsetzung berechtigter und der Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche bzw.
      Haftpflichtansprüche
bei der Überprüfung und Geltendmachung von Urheberrechtsverletzungen.

Unsere Experten:

Rechtsanwalt H.-Jürgen Klaps (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)
Rechtsanwalt Andreas Hammelstein


 

 

 

   
       
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