Rechtsanwälte Korn, Voigtsberger und Partner
 
 

Erbrecht

Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen eines Menschen nach seinem Tod geschieht. Viele Menschen beschäftigen sich nur ungern mit dem Erbrecht. Die Errichtung eines Testaments, eines Erbvertrags oder eine Verfügung von Todeswegen werden immer wieder aufgeschoben. Um aber seinem letzten Willen Ausdruck zu verleihen, empfiehlt es sich, besondere Regelungen durch Testament oder Erbvertrag zu treffen. Dies hilft, Auseinandersetzungen unter den Hinterbliebenen zu vermeiden. Denn dadurch kann ohne Streitigkeiten eine dem Willen des Erblassers entsprechende Vermögensaufteilung erreicht und auch Erbschaftssteuer gespart werden.

Wenn es zu einem Erbfall kommt, ohne dass ein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dies ist häufig durch den Erblasser nicht gewollt und kann zahlreiche Probleme unter den Erbberechtigten aufwerfen. Damit eine Regelung nach Maß erfolgen kann, benötigen Sie Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht.

Wir beraten und entwerfen Testamente und Erbverträge.
Wir beraten Sie, ob ein privatschriftliches Testament ausreichend oder eine notarielle Urkunde erforderlich ist.
Wir beraten Sie, wie ein privatschriftliches Testament abgefasst werden muss und welche Bedeutung Schenkungen
      zu Lebzeiten beim Erbfall haben.
Wir vertreten Ihre Interessen im Rahmen einer außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Erbauseinandersetzung.
Wir gestalten und begleiten Sie bei vorweggenommene Erbfolge und Vermögensübernahme zu Lebzeiten. Hierzu
     entwickeln wir in Kooperation mit steuerlichen Beratern erbrechtlich, gesellschaftsrechtlich und steuerlich optimale      Lösungen.

Unsere Experten:

Rechtsanwalt Jörg Voigtsberger (Fachanwalt für Erbrecht)
Rechtsanwält Ralf Maus


 

   
       
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