| Das
Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen
eines Menschen nach seinem Tod geschieht. Viele Menschen
beschäftigen sich nur ungern mit dem Erbrecht. Die
Errichtung eines Testaments, eines Erbvertrags oder eine
Verfügung von Todeswegen werden immer wieder aufgeschoben.
Um aber seinem letzten Willen Ausdruck zu verleihen,
empfiehlt es sich, besondere Regelungen durch Testament
oder Erbvertrag zu treffen. Dies hilft, Auseinandersetzungen
unter den Hinterbliebenen zu vermeiden. Denn dadurch
kann ohne Streitigkeiten eine dem Willen des Erblassers
entsprechende Vermögensaufteilung erreicht und auch
Erbschaftssteuer gespart werden.
Wenn es zu einem
Erbfall kommt, ohne dass ein Testament vorhanden ist,
tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dies ist häufig durch den Erblasser nicht gewollt und
kann zahlreiche Probleme unter den Erbberechtigten aufwerfen.
Damit eine Regelung nach Maß erfolgen kann, benötigen
Sie Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht.
Wir
beraten und entwerfen Testamente und Erbverträge.
Wir
beraten Sie, ob ein privatschriftliches Testament ausreichend
oder eine notarielle Urkunde erforderlich ist.
Wir
beraten Sie, wie ein privatschriftliches Testament abgefasst
werden muss und welche Bedeutung Schenkungen
zu Lebzeiten
beim Erbfall haben.
Wir
vertreten Ihre Interessen im Rahmen einer außergerichtlichen
und/oder gerichtlichen Erbauseinandersetzung.
Wir
gestalten und begleiten Sie bei vorweggenommene Erbfolge
und Vermögensübernahme zu Lebzeiten.
Hierzu
entwickeln wir in Kooperation mit steuerlichen
Beratern erbrechtlich, gesellschaftsrechtlich und
steuerlich optimale Lösungen.
Unsere Experten:
Rechtsanwalt Jörg Voigtsberger (Fachanwalt für Erbrecht)
Rechtsanwält Ralf Maus
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