Rechtsanwälte Korn, Voigtsberger und Partner
 
 

Gewährleistung / Technik

Die Gewährleistung oder Mängelhaftung bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrages zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werkes.

Wenn ein Produkt (z. B. Fernsehgerät oder PKW) Mängel aufweist, stehen dem Kunden folgende Mängelrechte zu:

Im Kaufrecht
      Anspruch auf Nacherfüllung
      Rücktrittsrecht
      Minderung
      Anspruch auf Schadensersatz
Im Werkvertragsrecht
      Anspruch auf Nacherfüllung
      Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen
      Vorschuss bei Selbstvornahme
      Rücktrittsrecht
      Minderung
      Anspruch auf Schadensersatz

Grundsätzlich trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den behaupteten Sachmangel. Abweichendes gilt beim Verbrauchsgüterkauf. Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst nach Ablauf dieser Frist muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

Wir vertreten Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung dieser Ansprüche ggf. in Zusammenarbeit mit technisch qualifizierten Kooperationspartnern und Sachverständigen.

Unsere Experten:

Rechtsanwalt Reinhard W. Korn (Fachanwalt für Verkehrsrecht)
Rechtsanwalt Andreas Hammelstein


 

 

 

   
       
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