| Das Handelsrecht
regelt im wesentlichen das Recht der Kaufleute. Wer Kaufmann
ist, hat im Vergleich zum sonstigen Privatrecht teilweise
veränderte Rechte und Pflichten. Die gesetzlichen Regelungen
sind im wesentlichen im Handelsgesetzbuch enthalten.
Das Gesellschaftsrecht
regelt u.a. Gründung, Personenwechsel, Strukturveränderungen
sowie die Beendigung von Gesellschaften. Wir beraten
und gestalten bei der Gründung und Umwandlung von
Gesellschaften.
Hierzu gehören u.a. Handelsgeschäfte, Handelsbräuche,
das Firmenrecht, das Handelsregisterrecht sowie die Vorschriften
über die Rechte und Pflichten von Handelsvertretern
und Handelsmaklern.
In Gesellschaften schließen
sich Personen zusammen, um gemeinsame Ziele im Berufs- und
Wirtschaftsleben zu erreichen.
Die bekanntesten Gesellschaftsformen
sind :
GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
AG Aktiengesellschaft
KG Kommanditgesellschaft
OHG
Offene Handelsgesellschaft
Hierzu gehören u.a. :
Entwurf
von Gesellschaftsverträgen unter Berücksichtigung
steuerlicher und wirtschaftlicher Belange,
Information
über die Rechte und Pflichten der Gesellschaftsorgane,
Lösung
von Auseinandersetzungs- und Abfindungsfragen.
Wir übernehmen die außergerichtliche
und gerichtliche Vertretung von Gesellschaften und Gesellschaftern
in allen gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Unsere Experten:
Rechtsanwalt Heinz Rulands
Rechtsanwalt Jürgen Elfes
Rechtsanwält Ralf Maus
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