Rechtsanwälte Korn, Voigtsberger und Partner
 
 

Immobilienrecht

Der Erwerb einer Immobilie ist eine Investition, welche die meisten Menschen nur ein einziges Mal in ihrem Leben tätigen. Gerade wegen der Höhe der Investition sollte der Vertrag von einem Fachmann „auf Herz und Nieren“ überprüft werden, bevor Sie sich zum Kauf oder zum Bau einer Immobilie verpflichten. Dies gilt insbesondere, wenn für den Erwerb des Grundstücks und die Errichtung des Bauvorhabens separate Verträge abgeschlossen werden und der Bauvertrag nicht notariell beurkundet wird. Bei derartigen Vertragsgestaltungen muss insbesondere ein besonderes Augenmerk auf die Zahlungspläne und die Baubeschreibung gelegt werden, die Vertragsbestandteil werden.

Wir entwerfen und überprüfen für Sie

Kaufverträge über den Erwerb von Grundstücken und Immobilien
Bauverträge inkl. Zahlungsplan und Baubeschreibung
Bauträgerverträge
Werkverträge

Wir bieten eine umfassende Beratung und Betreuung

beim Kauf und Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien
bei der Finanzierung zum Erwerb von Immobilien
bei der Beleihung von Immobilien
bei der Vermarktung von Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Unsere Experten:

Rechtsanwältin Petra Buschmann (Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht)
Rechtsanwalt Rudolf Dahmen (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht)
Rechtsanwalt H.-Jürgen Klaps (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)


 

 

 

   
       
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