| Der Erwerb
einer Immobilie ist eine Investition, welche die meisten
Menschen nur ein einziges Mal in ihrem Leben tätigen.
Gerade wegen der Höhe der Investition sollte der
Vertrag von einem Fachmann „auf Herz und Nieren“ überprüft
werden, bevor Sie sich zum Kauf oder zum Bau einer Immobilie
verpflichten. Dies gilt insbesondere, wenn für den
Erwerb des Grundstücks und die Errichtung des Bauvorhabens
separate Verträge abgeschlossen werden und der Bauvertrag
nicht notariell beurkundet wird. Bei derartigen Vertragsgestaltungen
muss insbesondere ein besonderes Augenmerk auf die Zahlungspläne
und die Baubeschreibung gelegt werden, die Vertragsbestandteil
werden.
Wir entwerfen und überprüfen
für Sie
Kaufverträge über
den Erwerb von Grundstücken und Immobilien
Bauverträge
inkl. Zahlungsplan und Baubeschreibung
Bauträgerverträge
Werkverträge
Wir
bieten eine umfassende Beratung und Betreuung
beim
Kauf und Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien
bei
der Finanzierung zum Erwerb von Immobilien
bei
der Beleihung von Immobilien
bei
der Vermarktung von Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Unsere Experten:
Rechtsanwältin
Petra Buschmann (Fachanwältin für Miet-
und Wohnungseigentumsrecht)
Rechtsanwalt
Rudolf Dahmen (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht)
Rechtsanwalt
H.-Jürgen Klaps (Fachanwalt für Bau-
und Architektenrecht)
|