Rechtsanwälte Korn, Voigtsberger und Partner
 
 

Medizinrecht

Das Medizinrecht umfasst das Gebiet der Arzthaftung, das Recht der Honorierung von Privatpatienten (GOL), arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht (z. B. Kassenzulassung), aus dem Allgemeinen Berufsrecht (z. B. Approbationsordnung) sowie das kollegiale Verhältnis zwischen den Ärzten.

Unter dem Begriff „ärztlicher Kunstfehler“ sind insbesondere Diagnose-, Therapie- und Behandlungsfehler sowie Überwachungsverschulden und mangelnde Aufklärung zu verstehen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standart guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird.

Der Standart in der Medizin wird durch den jeweiligen Stand naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und ärztlicher Erfolge repräsentiert, der für das Erreichen des Behandlungserfolges notwendig ist und sich in Erprobungen bewährt hat.

Wir vertreten Ärzte und Patienten in allen Arzthaftpflichtfragen.
Wir vertreten Ärzte und Patienten in gerichtlichen Arzthaftpflichtprozessen.
Wir beraten und betreuen Ärzte bei der Praxisgründung, beim Praxisverkauf, im ärztlichen Berufsrecht sowie bei der
     Auseinandersetzung mit kassenärztlichen Vereinigungen.

Unser Experte:

Rechtsanwalt Heinz Rulands (Fachanwalt für Medizinrecht)


 

 

 

   
       
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