| Das Mietrecht
regelt die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter
bei Wohn- und Geschäftsräumen. Während
der Inhalt von Mietverträgen über Geschäftsräume
weitgehend frei ausgehandelt werden kann, sieht das Gesetz
bei Mietverträgen über Wohnraum eine Vielzahl
von Schutzvorschriften vor, von denen nicht abgewichen
werden kann. Da es sich bei Mietverträgen in der
Regel um Formularverträge handelt, können die
einzelnen Klauseln des Mietvertrages auf ihre Wirksamkeit
hin überprüft werden. Der Bundesgerichtshof
hat in zahlreichen Urteilen Mietvertragsklauseln als
unwirksam angesehen. Diese Entscheidungen haben unmittelbare
Auswirkungen auf die bestehenden Mietverträge. Daher
sollte insbesondere vor Abschluss eines Mietvertrages
eine eingehende Beratung durch einen Fachanwalt erfolgen.
Wir übernehmen den Entwurf und den Abschluss von
Miet- und Pachtverträgen.
Wir übernehmen
Kündigungen von Mietverhältnissen,
Mieterhöhungen sowie die Erstellung und Überprüfung
von
Nebenkostenabrechnungen.
Wir
vertreten Vermieter und Mieter bei gerichtlichen Zahlungs-
und Räumungsklagen sowie in allen übrigen miet-
und pachtrechtlichen Auseinandersetzungen außergerichtlich
und gerichtlich.
Unsere Experten:
Rechtsanwalt
Rudolf Dahmen (Fachanwalt
für Miet- und Wohnungseigentumsrecht)
Rechtsanwältin
Petra Buschmann (Fachanwältin für Miet-
und Wohnungseigentumsrecht)
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