Rechtsanwälte Korn, Voigtsberger und Partner
 
 

Miet- und Pachtrecht

Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter bei Wohn- und Geschäftsräumen. Während der Inhalt von Mietverträgen über Geschäftsräume weitgehend frei ausgehandelt werden kann, sieht das Gesetz bei Mietverträgen über Wohnraum eine Vielzahl von Schutzvorschriften vor, von denen nicht abgewichen werden kann. Da es sich bei Mietverträgen in der Regel um Formularverträge handelt, können die einzelnen Klauseln des Mietvertrages auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Urteilen Mietvertragsklauseln als unwirksam angesehen. Diese Entscheidungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die bestehenden Mietverträge. Daher sollte insbesondere vor Abschluss eines Mietvertrages eine eingehende Beratung durch einen Fachanwalt erfolgen.

Wir übernehmen den Entwurf und den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen.
Wir übernehmen Kündigungen von Mietverhältnissen, Mieterhöhungen sowie die Erstellung und Überprüfung von
      Nebenkostenabrechnungen.
Wir vertreten Vermieter und Mieter bei gerichtlichen Zahlungs- und Räumungsklagen sowie in allen übrigen miet-
      und pachtrechtlichen Auseinandersetzungen außergerichtlich und gerichtlich.

Unsere Experten:

Rechtsanwalt Rudolf Dahmen (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht)
Rechtsanwältin Petra Buschmann (Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht)


 

 

 

   
       
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