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ist die staatliche Beeinflussung des Baugeschehens. Das
Öffentliche Baurecht soll gewährleisten, daß
die Interessen der Allgemeinheit an einer geordneten baulichen
Entwicklung gewahrt bleiben.
Zum Kernbereich des öffentlichen Baurechts gehören:
das
Bauordnungsrecht, dass die Zulässigkeit einzelner Bauvorhaben
regelt
das
Städtebaurecht und Bauleitplanung
das
Denkmalschutzrecht
das
Umwelt- und Naturschutzrecht u.a.
Unser Leistungsangebot umfasst
:
Überprüfung
und Anfechtung von Bebauungsplänen, Satzungen und Veränderungssperren
Baugenehmigungsverfahren,
Baufreistellung, baugenehmigungsfreie Vorhaben,
Abwehr
von Auflagen, Nebenbestimmungen und Ordnungsverfügungen
Vertretung
in baurechtlichen Ordungswidrigkeitenverfahren
Ausgleich
in nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen
Unsere Experten:
Rechtsanwalt
H.-Jürgen Klaps (Fachanwalt für Bau-
und Architektenrecht)
Rechtsanwalt
Andreas Hammelstein
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