| Das private
Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn
und den bei der Errichtung des Bauvorhabens beteiligten
Bauunternehmer, Handwerkern, Architekten, Statiker und
weiteren Fachplanern. Beim Baurecht handelt sich um
eine komplexe Materie aus rechtlichen und technischen
Vorschriften sowie vertraglichen Vereinbarungen. Gerade
wegen der Höhe der Investition sollte jeder Vertrag
von einem Fachmann „auf Herz und Nieren“ überprüft
werden.
Daher betreuen wir Ihr Bauvorhaben
von der Idee bis zur Fertigstellung.
Da Bauprozesse oft langwierige
Verfahren sind, sehen wir unser vorrangiges Ziel in der
außergerichtlichen und Streit vermeidenden Beratung
sowie in der Schlichtung.
Wir vertreten Sie u.a.
Bei
der Vorbereitung und Überprüfung
von Bauverträgen, Werkverträgen, Bauerrichtungsverträgen,
Bauträgerverträgen.
Bei
der Ermittlung von Schäden und Schadensursachen –ggf.
in Zusammenarbeit mit qualifizierten
Sachverständigen-
Bei
der Schadensabwicklung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Bei
der gerichtlichen Durchsetzung berechtigter Werklohnforderungen
und der Abwehr unberechtigter Vergütungs-
und Gewährleistungsansprüchen
in selbstständigen Beweisverfahren (frührer
Beweissicherungsverfahren).
Ein hohes Maß an bautechnischen
Kenntnissen und Verständnis für die technischen
Zusammenhänge können Sie als gegeben voraussetzen.
Unsere Experten:
Rechtsanwalt
H.-Jürgen Klaps (Fachanwalt für Bau-
und Architektenrecht)
Rechtsanwalt
Andreas Hammelstein
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