Rechtsanwälte Korn, Voigtsberger und Partner
 
 

Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den bei der Errichtung des Bauvorhabens beteiligten Bauunternehmer, Handwerkern, Architekten, Statiker und weiteren Fachplanern. Beim Baurecht handelt sich um eine komplexe Materie aus rechtlichen und technischen Vorschriften sowie vertraglichen Vereinbarungen. Gerade wegen der Höhe der Investition sollte jeder Vertrag von einem Fachmann „auf Herz und Nieren“ überprüft werden.

Daher betreuen wir Ihr Bauvorhaben von der Idee bis zur Fertigstellung.

Da Bauprozesse oft langwierige Verfahren sind, sehen wir unser vorrangiges Ziel in der außergerichtlichen und Streit vermeidenden Beratung sowie in der Schlichtung.
Wir vertreten Sie u.a.

Bei der Vorbereitung und Überprüfung von Bauverträgen, Werkverträgen, Bauerrichtungsverträgen,
      Bauträgerverträgen.
Bei der Ermittlung von Schäden und Schadensursachen –ggf. in Zusammenarbeit mit qualifizierten
      Sachverständigen-
Bei der Schadensabwicklung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Bei der gerichtlichen Durchsetzung berechtigter Werklohnforderungen und der Abwehr unberechtigter Vergütungs-
      und Gewährleistungsansprüchen in selbstständigen Beweisverfahren (frührer Beweissicherungsverfahren).

Ein hohes Maß an bautechnischen Kenntnissen und Verständnis für die technischen Zusammenhänge können Sie als gegeben voraussetzen.

Unsere Experten:

Rechtsanwalt H.-Jürgen Klaps (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)
Rechtsanwalt Andreas Hammelstein


 

 

 

   
       
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