| Wir Deutschen
reisen gerne. Für die meisten Menschen
ist daher die Urlaubszeit die schönste Zeit des
Jahres. Entsprechend hoch sind die Erwartungen und entsprechend
tief ist die Enttäuschung, wenn nicht alles wie
geplant verläuft.
Das Reiserecht regelt alle
Formen von Pauschalreisen. Pauschalreisen sind Touristikangebote,
bei denen der Veranstalter mehrere touristische Einzelleistungen
(z. B. Flug, Unterkunft, Verpflegung, Transport) anbietet.
Wenn die Reise nicht zu
Ihrer Zufriedenheit ausgefallen ist und der Reiseveranstalter
nicht in der Lage war, den Reisemangel zu beheben, können
Sie Minderungs- oder Schadensersatzansprüche geltend
machen.
Die Praxis hat gezeigt,
dass ein Großteil
der gegen Reiseveranstalter erhobenen Klagen nicht zum
gewünschten
Erfolg führt. Ursache hierfür ist u. a., dass
viele Klagen mit überzogenen Forderungen und Erwartungen
verbunden sind. Ein nicht unerheblicher Anteil der Kläger
scheitert aber auch daran, dass die Formalien und Fristen
für die Geltendmachung von Reisemängeln nicht
beachtet werden.
Sie sollten sich daher
unmittelbar nach Urlaubsrückkehr
von einem Spezialisten beraten lassen.
Unser Experte:
Rechtsanwalt
Andreas Hammelstein
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