Rechtsanwälte Korn, Voigtsberger und Partner
 
 

Reiserecht

Wir Deutschen reisen gerne. Für die meisten Menschen ist daher die Urlaubszeit die schönste Zeit des Jahres. Entsprechend hoch sind die Erwartungen und entsprechend tief ist die Enttäuschung, wenn nicht alles wie geplant verläuft.

Das Reiserecht regelt alle Formen von Pauschalreisen. Pauschalreisen sind Touristikangebote, bei denen der Veranstalter mehrere touristische Einzelleistungen (z. B. Flug, Unterkunft, Verpflegung, Transport) anbietet.

Wenn die Reise nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen ist und der Reiseveranstalter nicht in der Lage war, den Reisemangel zu beheben, können Sie Minderungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

Die Praxis hat gezeigt, dass ein Großteil der gegen Reiseveranstalter erhobenen Klagen nicht zum gewünschten Erfolg führt. Ursache hierfür ist u. a., dass viele Klagen mit überzogenen Forderungen und Erwartungen verbunden sind. Ein nicht unerheblicher Anteil der Kläger scheitert aber auch daran, dass die Formalien und Fristen für die Geltendmachung von Reisemängeln nicht beachtet werden.

Sie sollten sich daher unmittelbar nach Urlaubsrückkehr von einem Spezialisten beraten lassen.

Unser Experte:

Rechtsanwalt Andreas Hammelstein


 

 

 

   
       
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