Rechtsanwälte Korn, Voigtsberger und Partner
 
 

Testamentsvollstreckung

Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers bildet eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit, die dem Erblasser auch nach seinem Tode die Möglichkeit bietet, sowohl auf die Verwaltung, wie auch auf die Verteilung des Nachlasses im Ganzen oder in Teilen Einfluß zu nehmen, d. h., die Art und Weise sowie den Zeitpunkt der Auseinandersetzung des Nachlasses zu steuern. Mit der Testamentsvollstreckung bieten sich vielfältige Möglichkeiten und Gestaltungsformen, um dem Wunsch des Erblassers Rechnung zu tragen, die Familie zu versorgen und gleichzeitig das Vermögen zu erhalten. Der Testamentsvollstrecker ist also als verlängerter Arm des Erblassers zu sehen. Er hat die testamentarischen Anordnungen des Erblassers in die Tat umzusetzen, ist aber nicht an die Anordnungen der Erben gebunden.

Nach Erfüllung der Pflichten, die der Erblasser dem Tastamentsvollstrecker auferlegt hat, endet die Testamentsvollstreckung. Den Erben steht der Nachlaß sodann uneingeschränkt zur Verfügung.

Die Pflichten des Testamentsvollstreckers sind gesetzlich geregelt. Um sowohl die privaten Belange als auch die rechtlichen Vorschriften in Einklang zu bringen, ist der Berufsstand des Rechtsanwalts zur Ausübung dieses Amtes in besonderer Weise geeignet.

Unser Experte:

Rechtsanwalt Jörg Voigtsberger (Fachanwalt für Erbrecht)


 

 

 

   
       
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