| Die
Wohnungseigentümergemeinschaft
ist die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer
einer Wohnungseigentumsanlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz
(WEG).
Das oberste Beschluss-,
Willensbildungs- und Selbstverwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Wohnungseigentümerversammlung.
Diese ist zuständig für die ordnungsgemäße
und laufende Verwaltung der Eigentumsanlage. Weitere
Organe sind der Verwalter und der Verwaltungsbeirat.
Die Verhältnisse von Miteigentum, Sondereigentum,
die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft,
die Stellung des Verwalters und weitere Fragen werden
durch die sog. Teilungserklärung geregelt, die für
jede Eigentümergemeinschaft in Form einer not. Urkunde
vorliegt.
Zu unserer Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht
gehören
die
Beratung und Betreuung von Eigentümern, Eigentümergemeinschaften
und Hausverwaltungen
die
Vorbereitung und Begleitung von Konzepten zur Sanierung,
Modernisierung sowie zur Fertigstellung halbfertiger
Bauvorhaben
die
Vorbereitung von und die Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen
die
Geltendmachung von Gewährleistungsrechten für
einzelne Wohnungseigentümer oder die
Eigentümergemeinschaft
gegenüber dem Bauträger oder einzelnen Handwerkern
die
gerichtliche Vertretung für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften
und Hausverwaltungen in WEG-Verfahren
Unsere Experten:
Rechtsanwalt
Rudolf Dahmen (Fachanwalt
für Miet- und Wohnungseigentumsrecht)
Rechtsanwältin
Petra Buschmann (Fachanwältin für Miet-
und Wohnungseigentumsrecht)
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