Rechtsanwälte Korn, Voigtsberger und Partner
 
 

Wohnungseigentumsrecht

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Das oberste Beschluss-, Willensbildungs- und Selbstverwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Wohnungseigentümerversammlung. Diese ist zuständig für die ordnungsgemäße und laufende Verwaltung der Eigentumsanlage. Weitere Organe sind der Verwalter und der Verwaltungsbeirat.

Die Verhältnisse von Miteigentum, Sondereigentum, die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, die Stellung des Verwalters und weitere Fragen werden durch die sog. Teilungserklärung geregelt, die für jede Eigentümergemeinschaft in Form einer not. Urkunde vorliegt.

Zu unserer Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht gehören

die Beratung und Betreuung von Eigentümern, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen
die Vorbereitung und Begleitung von Konzepten zur Sanierung, Modernisierung sowie zur Fertigstellung halbfertiger
      Bauvorhaben
die Vorbereitung von und die Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen
die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten für einzelne Wohnungseigentümer oder die
      Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Bauträger oder einzelnen Handwerkern
die gerichtliche Vertretung für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen in WEG-Verfahren

Unsere Experten:

Rechtsanwalt Rudolf Dahmen (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht)
Rechtsanwältin Petra Buschmann (Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht)


 

 

 

   
       
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